Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Fa. Ortho Organizers GmbH, Lindenberg
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Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend.
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen
durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.
1.2 Entgegenstehende Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
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Lieferung
2.1 Solange der Käufer mit einer
Verbindlichkeit im Rückstand ist, steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
2.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist
Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 21
Tagen gegeben.
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Berechnung
3.1 Die Preise verstehen sich ohne Porto und
Verpackung.
3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb
von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der
noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Im Verrechnungsfall wird die
jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
3.4 Bei im Einzelfall vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns
genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren
zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an
veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne
dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
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Höhere Gewalt
4.1 Haben sich Umstände, die zur Grundlage des
Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten
die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie
diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt
werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des
Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung,
das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
4.2 Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche
Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch
herausstellen.
4.3 Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht
zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die
Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur
Kündigung.
5 Zahlung
5.1 Sofern nichts anderes angegeben, sind
unsere Rechnungen ohne Abzug dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und
zahlbar rein netto Kasse.
5.2 Bei Verzug werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren
Schadens, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
berechnet.
5.3 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte –
befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu
verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen.
5.4 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen
den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
5.5 Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern der
Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro
erfolgter Mahnung, einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.
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Versand
6.1 Verladung und Versand erfolgen
unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und
Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch
bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
6.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden
über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch
andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.
6.4 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu
vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den
Kunden über.
6.5 Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch uns nach
seinen Angaben versichert.
6.6 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
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Gewährleistung
7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung
und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben
erfolgen nach bestem Wissen und Herstellerangaben, befreien den Käufer jedoch
nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, Preise und Abbildungen in Katalogen
und Prospekten sind nicht verbindlich. Änderungen in Ausführung und Material
bleiben stets vorbehalten.
7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine
Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und
Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als
genehmigt.
7.3 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der
Verjährung einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im
Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
7.4 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht in Fällen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung,
Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unverändert.
7.5 Der Kunde hat uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge); andernfalls ist die
Geltendmachung des Sachmängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
7.6 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Sachmängeln
stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend
gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die
Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen
vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Kunde hat die
Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
7.7 Zunächst ist uns nach den gesetzlichen Bestimmungen Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
7.8 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kunde unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten.
7.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die
nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bearbeitung oder die aufgrund
besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
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Umtausch oder Rückgabe
Gelieferte Waren können vom Käufer innerhalb
14 Tagen zurückgesandt bzw. getauscht werden, sofern sie originalverpackt sind
und sich in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand befinden. Für
Rücksendungen behalten wir uns das Recht vor, 5 % des Warenwertes als
Bearbeitungsgebühr zu berechnen. Arzneimittel, Medizinprodukte der Klasse II b
und speziell beschaffte Waren („Sonderbestellungen") sind grundsätzlich vom
Umtausch ausgeschlossen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, bei
fehlerhafter Lieferung der Verkäufer. Für Rücksendungen, die bei uns ohne Kopie
der Originalrechnung bzw. Rücksendeschein eingehen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von € 7,50.
8.1 Vom Kunden angeforderte Mustersendungen zur Auswahl sind innerhalb von 21
Tagen nach Erhalt, ohne Kosten für Ortho Organizers GmbH zurückzusenden;
andernfalls wird die Sendung als gekauft angesehen und Rechnungsstellung
erfolgt mit Datum der Mustersendung.
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Schadensersatz
Bei fahrlässig verursachten Sach- und
Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt
auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
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Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften
Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im
ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
10.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren
vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so
erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten
Waren.
10.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der
Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
(vgl. Ziff. 10.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum
Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung
einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum
Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es
wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in
Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch
Forderungen
unsererseits gegen den Käufer bestehen.
10.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom
Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
10.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom
Vertrag.
10.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur
Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
10.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%,
so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
11 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; internationales
Kaufrecht findet keine Anwendung.
11.2 Erfüllungsort für Lieferungen und für Zahlungen ist Lindenberg.
11.3 Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik, ist Lindenberg Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Wir sind berechtigt, auch am Sitz
des Kunden zu klagen.